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BEFLAGGUNGSREGELN
In Deutschland gibt es bestimmte Regeln und Gesetze wann Fahnen und Flaggen von Behörden gehisst werden müssen. Im Folgenden ein kleiner Einblick:
Wer ist berechtigt, Fahnen und Flaggen zu verwenden?
Jeder Bundesbürger darf die Bundes-, Europa-, Landes- oder Stadtflagge verwenden, sofern es sich um keine Dienstflagge handelt. Behörden sind an bestimmten Beflaggungstagen dazu verpflichtet, Fahnen zu hissen. Auch Verbände, Vereine und kirchliche Einrichtungen dürfen diese zeigen.
Drapierung durch Bundesflaggen
Die Bundes- und Bundesdienstflagge sollte niemals dazu benutzt werden, das Podium des Sprechers zu schmücken oder den Tisch des Sprechers zu drapieren. In diesem Falle ist die Bundesflagge hinter dem Podium oder rechts hiervon aufzustellen.
Verwendung von Bundesfarben
Die Bundesfarben dürfen nicht gemeinsam mit einem Vereins-, Verbands- oder Firmenemblem in einer Flagge geführt werden. Hierfür sind eigene Vereins-, Verbands- oder Firmenfahnen vorgesehen.
Trauerbeflaggung
Bei einer Trauerbeflaggung werden Hängefahnen, Banner und Hissflaggen im Hochformat auf „Halbmast“ gesetzt. Die Hissfahne wird bis zur Mastspitze gehisst und anschließend langsam in die Stellung „Halbmast“ gebracht. Die Unterkante der Hissflagge sollte hierbei auf der Höhe der Mastmitte stehen. Der Trauerflor wird am oberen Mastende befestigt. Seine Länge sollte die der kurzen Flaggenseite nicht überschreiten. Bei einer Hängefahne wird an der Stangenspitze ein Trauerflor, bei Bannern links und rechts am Holzquerstab je ein Trauerflor angebracht, deren Länge etwa 1/3 der Fahnenlänge betragen sollte.
Beschädigte und verbrauchte Flaggen
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zustand der Flaggen einwandfrei ist. Gewährleistet wird dieser durch regelmäßige Reinigung und Instandsetzung. Ersetzen Sie unansehnlich gewordene Flaggen durch Neue.